Wenn Sie arbeitslos werden und möchten, dass wir Ihren Fall betreuen, gehen Sie wie folgt vor:
Melden Sie sich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung arbeitslos – sprechen Sie gleich nach der Kündigung persönlich vor.
Bei der Anmeldung zur Arbeitsvermittlung müssen Sie angeben, welche Arbeitslosenkasse für Sie zuständig sein soll – wählen Sie dann einfach die syndicom.
Wir arbeiten kantonsübergreifend. Die syndicom-Kasse können Sie immer wählen, auch wenn sie nicht auf der kantonalen Liste steht!