Nach einer Kündigung hat man als Betroffene/r oft das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein. Ist bei Ihrer Kündigung alles mit rechten Dingen zugegangen oder war die Kündigung missbräuchlich? Im Zweifel: Zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten! Die Arbeitslosenkasse syndicom berät und unterstützt ihre arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten KlientInnen.
An wen muss ich mich wenden?
- Die Arbeitslosenkasse syndicom betreut bereits Ihr Dossier. Für eine rechtliche Beratung wenden Sie sich direkt an Ihre Kontaktstelle der ALK syndicom. Die freundliche Belegschaft ist versiert, erfahren und antwortet Ihnen sofort.
- Die Arbeitslosenkasse syndicom hat kein aktuelles Dossier von Ihnen, denn Sie sind noch nicht arbeitslos gemeldet. Melden Sie sich auf dem RAV, warten Sie nicht damit! Wählen Sie die Arbeitslosenkasse syndicom. Telefonieren Sie mit der ALK.
Häufige Themen aus dem Bereich des Arbeitslosenversicherungs-Rechts sind Kündigungsfristen, fristlose Kündigung, missbräuchliche Kündigung, Kündigungsschutz, Anspruch auf Taggelder, Einstelltage.
Wir helfen gerne weiter!