Rahmenfrist

Das AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) bestimmt, wie lange eine arbeitslose Person maximal Arbeitslosengeld erhalten darf. Dieser Zeitraum heisst «Rahmenfrist für den Leistungsbezug».

Die Rahmenfrist dauert in der Regel 2 Jahre. Werden Sie nach Vollendung des 61. Altersjahres arbeitslos, verlängert sich die Rahmenfrist auf 4 Jahre.

Die Rahmenfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Anzahl Taggelder

Die Arbeitslosenentschädigung wird in Form von «Taggeldern» gezahlt. Wie viele Taggelder Sie in der Rahmenfrist jedoch zugute haben, ist nicht fix.

Wie hoch Ihr Arbeitslosengeld ist, hängt vom versicherten Verdienst ab. Mehr dazu erfahren Sie unter «Wie viel Geld bekomme ich?».

Die Höchstzahl der Taggelder ist abhängig von Beitragszeit, Alter und persönlicher Situation.

ALV-Bei­träge be­zahltPer­sönli­che Si­tua­tionMaxi­male An­zahl Tag­gelder
12 – 24 Monateunter 25 Jahre alt200
12 – 17 Monateüber 25 Jahre oder Unterhalts­pflicht260 (1)
18 – 24 Monateüber 25 Jahre oder Unterhalts­pflicht400 (1)
22 – 24 Monateälter als 55 Jahre oder Be­züger:innen einer Invaliden­rente bei einem IV-Grad ab 40%520
Bei­trags­be­freit (2)90

(1) 120 Taggelder zusätzlich, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten 4 Jahren vor dem AHV-Rentenalter eintritt.

(2) Von der ALV-Beitragszeit befreit ist namentlich, wer 12 Monate lang nicht arbeiten konnte, wegen Ausbildung, Mutterschaft oder Krankheit. Alle Befreiungsgründe im Detail können Sie hier nachlesen.

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