Was sind Einstelltage?
Einstelltage sind eine Geldstrafe vom RAV. Wenn man die Pflichten zur Mitwirkung und Schadenminderung verletzen, streicht das RAV zur Strafe einige Taggelder, obwohl alle sonstigen Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Sie bekommen Einstelltage verhängt, wenn Sie:
- durch eigenes Verschulden arbeitslos sind
- sich nicht genügend um zumutbare Arbeit bemühen
- Weisungen des RAV nicht befolgen, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annehmen, eine arbeitsmarktliche Massnahme unentschuldigt nicht antreten oder abbrechen
- Auskünfte nicht geben oder Ihre Meldepflicht verletzen
- zu Unrecht Arbeitslosenentschädigung erwirken oder dies versuchen
Die Einstellung beträgt je nach Verschulden 1 bis 60 Tage. Es gilt:
- 1 bis 15 Tage bei leichtem Verschulden
- 16 bis 30 Tage bei mittlerem Verschulden
- 31 bis 60 Tage bei schwerem Verschulden
Dabei handelt es sich um Werktage. Wenn 60 Einstelltage verhängt werden, muss man ungefähr drei Monate ohne Arbeitslosengeld auskommen.
Im Wiederholungsfall wird die Einstelldauer länger, und es wird geprüft, ob Sie vermittelbar sind.
Als bestandene Einstelltage zählen nur Tage, an denen Sie sämtliche "Voraussetzungen für den Anspruch" erfüllen.