Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wenn alle folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)
- Arbeitslos: Sie sind ganz oder teilweise arbeitslos
- Einkommenseinbusse: Sie verlieren Ihr Erwerbseinkommen ganz oder teilweise
- Wohnen in der Schweiz: Sie brauchen nicht das Bürgerrecht, aber Ihr Wohnsitz ist hier
- Erwerbsalter: Sie haben die obligatorische Schulzeit hinter sich und das Rentenalter der AHV noch vor sich
- Beitragszeit: Sie haben in den letzten 2 Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt. Mehr Infos.
- Vermittlungsfähig: Sie sind bereit, in der Lage und berechtigt, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an möglichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen
- Kontrollvorschriften erfüllt: Sie sind persönlich am Informationstag und an den abgemachten Beratungs- und Kontrollgesprächen auf dem Amt erschienen. Sie unternehmen alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.