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Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn alle folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

  • Arbeitslos: Sie sind ganz oder teilweise arbeitslos
  • Einkommenseinbusse: Sie verlieren Ihr Erwerbseinkommen ganz oder teilweise
  • Wohnen in der Schweiz: Sie brauchen nicht das Bürgerrecht, aber Ihr Wohnsitz ist hier
  • Erwerbsalter: Sie haben die obligatorische Schulzeit hinter sich und das Rentenalter der AHV noch vor sich
  • Beitragszeit: Sie haben in den letzten 2 Jahren vor der Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlt. Mehr Infos.
  • Vermittlungsfähig: Sie sind bereit, in der Lage und berechtigt, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an möglichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen
  • Kontrollvorschriften erfüllt: Sie sind persönlich am Informationstag und an den abgemachten Beratungs- und Kontrollgesprächen auf dem Amt erschienen. Sie unternehmen alles Zumutbare, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.

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