Krankheit und Unfall bei Arbeitslosigkeit
Sie müssen eine Krankheit oder einen Unfall Ihrem RAV innert einer Woche melden.
- Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nur für die ersten 30 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug sind die Krankentaggelder auf 44 beschränkt.
- Einen Unfall melden Sie zusätzlich Ihrer Arbeitslosenkasse und, falls Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben, dem Organisator. Bei Unfall erhalten Sie während den ersten 3 Tagen (inkl. Unfalltag) Leistungen von der Arbeitslosenversicherung. Danach erhalten Sie Taggelder von der Suva.
- Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft wird gleich behandelt wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.
