An kontrollfreien Tagen sind Sie von der Kontrollpflicht befreit:

  • Sie müssen keine Arbeitsbemühungen unternehmen.
  • Sie müssen nicht vermittlungsfähig sein.

Anspruch

Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage «Kontrollferien» (1 Woche).

Bezug der Kontrollferien

Die Ferien dürfen Sie nur wochenweise beziehen.

Sie können die 5 kontrollfreien Tage aufsparen, um z.B. nach 120 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit 10 Tage «Kontrollferien» (2 Wochen) zu beziehen.

Sie müssen die Ferien 2 Wochen im Voraus Ihrem RAV melden.

Nicht bezogene kontrollfreie Tage können nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden. Eine Barauszahlung nicht bezogener kontrollfreier Tage ist ausgeschlossen.

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