Was sind kontrollfreie Tage?
An kontrollfreien Tagen sind Sie von der Kontrollpflicht befreit:
- Sie müssen keine Arbeitsbemühungen unternehmen.
- Sie müssen nicht vermittlungsfähig sein.
Anspruch
Nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage «Kontrollferien» (1 Woche).
Bezug der Kontrollferien
Die Ferien dürfen Sie nur wochenweise beziehen.
Sie können die 5 kontrollfreien Tage aufsparen, um z.B. nach 120 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit 10 Tage «Kontrollferien» (2 Wochen) zu beziehen.
Sie müssen die Ferien 2 Wochen im Voraus Ihrem RAV melden.
Nicht bezogene kontrollfreie Tage können nicht auf eine neue Rahmenfrist übertragen werden. Eine Barauszahlung nicht bezogener kontrollfreier Tage ist ausgeschlossen.
