Wie lange bekomme ich Geld?
Das AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) bestimmt, wie lange eine arbeitslose Person maximal Arbeitslosengeld erhalten darf: 2 Jahre lang. Diese 2 Jahre heissen «Rahmenfrist für den Leistungsbezug». Die Frist läuft von dem Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Werden Sie nach Erreichen des 61. Altersjahres arbeitslos, verdoppelt sich diese Rahmenfrist auf 4 Jahre.
Wie viele Taggelder Sie in der Rahmenfrist jedoch zugute haben, ist nicht fix. Die Höchstzahl der Taggelder hängt von einigen versicherungstechnischen Bedingungen ab: Ihr Alter spielt eine Rolle, ausserdem, ob Sie Kinder zu betreuen haben und wie viele Monate Sie in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit gearbeitet und daher ALV-Beiträge gezahlt haben. Weitere Regeln gelten für BezügerInnen von IV-Rente und für sog. beitragsbefreite Personen3.
Die Höchstzahl der Taggelder ist variabel:
- ALV-Beiträge bezahlt: 12 - 24 Monate / unter 25 Jahre alt = max 200 Taggelder
- ALV-Beiträge bezahlt: 12 - 17 Monate / über 25 Jahre oder Unterhaltspflicht = max 260 (1) Taggelder
- ALV-Beiträge bezahlt: 18 - 24 Monate / über 25 Jahre oder Unterhaltspflicht = max 400 (1) Taggelder
- ALV-Beiträge bezahlt: 22 - 24 Monate / über 25 Jahre oder Unterhaltspflicht (2) = max 520 (2) Taggelder
Beitragsbefreit (3): 90 Taggelder
(1) 120 Taggelder zusätzlich, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten 4 Jahren vor dem AHV-Rentenalter eintritt.
(2) Gilt nur für BezügerInnen einer Invalidenrente bei einem IV-Grad ab 40%.
(3) Von der ALV-Beitragszeit befreit ist namentlich, wer 12 Monate lang nicht arbeiten konnte, weil er oder sie in Ausbildung stand, ein Kind zur Welt gebracht hat, krank oder inhaftiert war. Auch besondere Lebensereignisse bewirken unter Umständen eine Befreiung von der Beitragszeit. Die Befreiungsgründe im Detail können Sie hier nachlesen.