Kündigung erhalten? Wie und wo melde ich mich arbeitslos?
Der erste Schritt für Sie ist die Anmeldung beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) oder auf dem entsprechenden Gemeindeamt. Wichtig: Sie müssen persönlich beim RAV/auf der Gemeinde erscheinen.
Wo genau müssen Sie hin? Auf www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit-anmelden können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und erfahren, was bei Ihnen gilt!
Tipp
Warten Sie nicht mit der Anmeldung. Melden Sie sich gleich arbeitslos, sobald Sie die Kündigung in der Hand halten. Das RAV betreut Sie schon, bevor Sie arbeitslos sind. Melden Sie sich aber spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit, sonst ist das Taggeld für die Zeit vorher verloren!
Wer bisher keinerlei Erfahrung mit Arbeitslosigkeit gemacht hat, findet umfassende Informationen auf der verständlich geschriebenen, interessanten Webseite der Direktion für Arbeit im SECO.