Artikel

Krankheit und Unfall

Sie müssen eine Krankheit oder einen Unfall Ihrem RAV innert einer Woche melden.

Bei Krankheit besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nur für die ersten 30 Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug sind die Krankentaggelder auf 44 beschränkt. 

Einen Unfall melden Sie zusätzlich Ihrer Arbeitslosenkasse und, falls Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben, dem Organisator. Bei Unfall erhalten Sie während den ersten 3 Tagen (inkl. Unfalltag) Leistungen von der Arbeitslosenversicherung. Danach erhalten Sie Taggelder von der Suva.

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft wird gleich behandelt wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit.

Informiert bleiben

Persönlich, rasch und direkt

Sie wollen wissen, wofür wir uns engagieren? Abonnieren Sie unseren Newsletter! Bei persönlichen Anliegen helfen Ihnen unsere RegionalsekretärInnen gerne weiter.

syndicom in deiner Nähe

In den Regionalsekretariaten findest du kompetente Beratung & Unterstützung

Newsletter abonnieren