Mutterschaft während Arbeitslosigkeit
Mutterschaftsentschädigung statt Taggelder
Unmittelbar nach der Niederkunft beginnt Ihr laufendes Arbeitslosen-Taggeld zu ruhen. Das Arbeitslosendossier wird annulliert.
Die Arbeitslosen-Taggelder werden durch die Leistungen der Mutterschaftsentschädigung abgelöst. Damit Sie Ihre Leistungen erhalten, ist eine Anmeldung notwendig.
Die Mutterschaftsentschädigung wird während 98 Tagen ausgerichtet (oder länger, wenn Ihr Wohnkanton höhere Leistungen vorsieht als die eidgenössische Versicherung). In dieser Zeit gelten Sie vorrangig als Mutter. Der Grund: Arbeitslose Mütter sollen nicht schlechter gestellt werden als erwerbstätige.
Anmeldung
Die Mutterschaftsentschädigung wird nicht automatisch entrichtet. Das bedeutet, dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Diesmal bei der AHV-Ausgleichskasse.
Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung können Sie online ausfüllen: Informationsportal der AHV-IV. Alternativ können Sie das Formular dort auch ausdrucken und per Post schicken.
Nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung lebt der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld wieder auf. Dafür ist eine neue Anmeldung beim Arbeitslosenamt notwendig.
Höhe der Entschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung fällt niemals tiefer aus als das bisherige Taggeld.
Aber Vorsicht: Ein unbezahlter Urlaub vor der Niederkunft kann die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen.
