Was sind Wartezeiten?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt grundsätzlich erst nach einer Wartezeit. Eine festgelegte Anzahl Tage muss man vom eigenen Geld leben. Wer mehr verdient, muss länger warten, und wer für Kinder unter 25 sorgt, wartet weniger lange.
| Versicherter Verdienst (auch gültig für Pauschalansatz) | allgemeine Wartetage ohne Kinder | allgemeine Wartetage mit Kinder |
|---|---|---|
| bis 3000 Franken | 0 | 0 |
| 3001–5000 Franken | 5 | 0 |
| 5001–7500 Franken | 10 | 5 |
| 7501–10 416 Franken | 15 | 5 |
| ab 10’417 Franken | 20 | 5 |
Wartezeiten für beitragsbefreite Personen
Personen, die infolge Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung beitragsbefreit sind, haben – unabhängig von Alter, Unterhaltspflichten oder Berufsabschluss – 120 besondere Wartetage zu bestehen.
Bei Kumulation des Befreiungsgrundes Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung mit einem anderen Befreiungsgrund sind auch 120 besondere Wartetage zu bestehen.
Die übrigen beitragsbefreiten Versicherten haben 5 besondere Wartetage zu bestehen.
Von der ALV-Beitragszeit befreit ist namentlich, wer 12 Monate lang nicht arbeiten konnte, weil er oder sie in Ausbildung stand, ein Kind zur Welt gebracht hat, krank oder inhaftiert war. Auch besondere Lebensereignisse bewirken unter Umständen eine Befreiung von der Beitragszeit.
