Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt grundsätzlich erst nach einer Wartezeit. Eine festgelegte Anzahl Tage muss man vom eigenen Geld leben. Wer mehr verdient, muss länger warten, und wer für Kinder unter 25 sorgt, wartet weniger lange.

Versicherter Verdienst 
(auch gültig für Pauschalansatz)
allgemeine Wartetage
ohne Kinder
allgemeine Wartetage
mit Kinder
bis 3000 Franken00
3001–5000 Franken50
5001–7500 Franken105
7501–10 416 Franken155
ab 10’417 Franken205

Wartezeiten für beitragsbefreite Personen

Personen, die infolge Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung beitragsbefreit sind, haben – unabhängig von Alter, Unterhaltspflichten oder Berufsabschluss – 120 besondere Wartetage zu bestehen.

Bei Kumulation des Befreiungsgrundes Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung mit einem anderen Befreiungsgrund sind auch 120 besondere Wartetage zu bestehen.

Die übrigen beitragsbefreiten Versicherten haben 5 besondere Wartetage zu bestehen.

Von der ALV-Beitragszeit befreit ist namentlich, wer 12 Monate lang nicht arbeiten konnte, weil er oder sie in Ausbildung stand, ein Kind zur Welt gebracht hat, krank oder inhaftiert war. Auch besondere Lebensereignisse bewirken unter Umständen eine Befreiung von der Beitragszeit. 

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