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Mutterschaft

Erwarten Sie ein Kind, während Sie arbeitslos sind? Achtung: Unmittelbar nach der Niederkunft beginnt Ihr laufendes Arbeitslosen-Taggeld zu ruhen. Das Arbeitslosendossier wird annulliert.

Die Arbeitslosen-Taggelder werden durch die Leistungen der Mutterschaftsentschädigung abgelöst, und zwar für die Dauer von 98 Tagen (oder länger, wenn Ihr Wohnkanton höhere Leistungen vorsieht als die eidgenössische Versicherung). In dieser Zeit gelten Sie vorrangig als Mutter. Dies ist deshalb so, weil arbeitslose Mütter nicht schlechter gestellt werden sollen als erwerbstätige. 

Das bedeutet auch, dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Diesmal bei der AHV-Ausgleichskasse. Die Mutterschaftsentschädigung wird nicht automatisch entrichtet. Ärgern Sie sich nicht – Ihrem Kind zuliebe.

Das Mutterschaftsgeld fällt niemals tiefer aus als das bisherige Taggeld. Aber Vorsicht: Ein unbezahlter Urlaub vor der Niederkunft kann die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen.

Die Anmeldung können Sie online ausfüllen auf dem Informationsportal der AHV-IV.

Alternativ können Sie das Formular dort auch ausdrucken und per Post schicken.

Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld lebt nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung wieder auf. Dafür ist eine neue Anmeldung beim Arbeitslosenamt notwendig.

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